ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Gültig für alle Verträge über Beratungs-, Entwicklungs- und Integrationsdienstleistungen

§ 1

GELTUNGSBEREICH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der DATA Passion GmbH (nachfolgend "Anbieter") und dem Kunden über Beratungs-, Entwicklungs- und Integrationsdienstleistungen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2

LEISTUNGEN

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. dem individuellen Angebot. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Der Anbieter erbringt seine Leistungen nach dem Stand der Technik und unter Beachtung der anerkannten Regeln der Softwareentwicklung.

§ 3

VERGÜTUNG UND ZAHLUNG

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand zu den vereinbarten Stunden- oder Tagessätzen.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

§ 4

MITWIRKUNGSPFLICHTEN

Der Kunde stellt dem Anbieter alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.

  • Benennung eines kompetenten Ansprechpartners
  • Bereitstellung notwendiger Testumgebungen
  • Rechtzeitige Abnahme von Teilleistungen
  • Zeitnahe Rückmeldung bei Rückfragen
§ 5

GEWÄHRLEISTUNG

Der Anbieter gewährleistet, dass die Leistungen fachgerecht und nach dem Stand der Technik erbracht werden. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme, sofern nicht anders vereinbart.

§ 6

HAFTUNG

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.

Wesentliche Vertragspflichten

sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

§ 7

VERTRAULICHKEIT

Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.

Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.

§ 8

SCHLUSSBESTIMMUNGEN